Verhaltenskodex für Heiler
I. Grundregeln im Umgang mit Klienten
1. Die Willensfreiheit des Klienten bleibt unangetastet. Insbesondere übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei mir
zu beginnen oder fortzusetzen.
2. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Klienten bewusst in allem, was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse.
3. Niemals verspreche ich Heilung oder auch nur Linderung.
4. Ich präsentiere mich nicht als "Wunderheiler".
5. Ich ermahne meine Klienten, ihre Hoffnung keinesfalls auf mich zusetzen.
6. Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Klienten mit Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen. Ich benehme
mich stets angemessen und ohne Zudringlichkeit, insbesondere ohne sexuelle Belästigung des Klienten.
7. Ich kläre Klienten darüber auf, dass meine Tätigkeit der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte dient und nicht die Tätigkeit
eines Arztes/Heilpraktikers ersetzt. Darauf weise ich entweder durch einen in der Praxis gut sichtbaren Aushang hin oder vor der
Behandlung durch Übergabe eines schriftlichen Hinweises, den der Klient zu unterzeichnen hat. Beim ersten Kontakt, spätestens beim
ersten Zusammentreffen muss der Klient über den vorraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer sowie das eventuelle Honorar
in Kenntnis gesetzt werden.
II. Richtlinien für Honorare
1. Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten
2. Die vom DGH empfohlenden Honorarrichtlinien werden von mir beachtet. Dabei soll der Höchstbetrag von 80 Euro pro 60 Minuten
Heilbehandlung (inklusive Mehrwertsteuer) in der Regel nicht überschritten werden.
3. Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten erfolgen. Abrechenbar sind demnach nicht: Fernheilung,
Fürbitte in Abwesenheit des Klienten. Beides sind Leistungen, deren Häufigkeit und Dauer der Klient nicht zuverlässig
kontrollieren kann. Telefonische Sitzungen fallen nicht unter dieses Verbot. Für den Fall, dass ein Klient einen vereinbarten
Sitzungstermin nicht wahrgenommen hat, darf keine Gebühr verlangt werden.
4. Ich verlange niemals Vorkasse.
III. Mein Verhältnis zu anerkannten Heilberufen
1. Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen.
2. Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne
ausgeübt. Medikamente werden weder empfohlen noch verordnet, noch verabreicht. Ich weise daraufhin, dass die medizinische
Betreuung weiterhin in die Hand des Arztes/Heilpraktikers gehört; dh. dass ich auch nicht abrate von: Arztbesuchen,
Medikamenteneinnahme, Therapien oder operativen Eingriffen.
3. Ich verwende keine irreführenden Titel und Berufsbezeichnungen.
IV. Toleranz
Grundsätzlich respektiere ich alle Kollegen, die im Rahmen dieser Richtlinien auf einer anderen Überzeugungsgrundlage
arbeiten als ich.
V. Werbung
Jedwede Werbung geschieht mit der gebotenen Zurückhaltung und sollte in erster Linie der Information des Klienten dienen
VI. Schweigepflicht
Alle mir von Klienten anvertrauten persönlichen Informationen behandle ich streng vertraulich
VII. Auskunftspflicht
Im Rahmen der Schweigepflicht bin ich bereit, der Ethik-Kommission des DGH alle Details meiner Tätigkeit offen zu legen.
VIII. Unterstützung der Ethik-Kommission
IX. Der Kodex ist mit Ausnahme der Festlegung über den Honorarhöchstsatz sinngemäß auf Ausbildungsverhältnisse zu übertragen.
Quelle: Dachverband für Geistiges Heilen in Deutschland, www.dgh-ev.de